Das Gemeinwesen ist zuständig für die Sozialhilfe, insbesondere für die wirtschaftliche Sozialhilfe, aber auch für die Beratung und Abklärung von hilfesuchenden Personen. Da die gesetzlichen Anforderungen auch im Sozialhilferecht in den letzten Jahren deutlich zu genommen haben und vermehrt Rechtsstreitigkeiten geklärt werden müssen, hat Dr. Rolf Frick, Leiter Rechtsdienst des Gesundheits- und Sozialdepartement zum Thema "Was beschäftigt die Gemeinden im Sozialhilferecht?" referiert. Die rechtlichen Grundlagen konnte Dr. Frick mit nützlichen Fallbeispielen vermitteln. Beispielsweise informierte Dr. Frick über die Zuständigkeit der Gemeinden im interkommunalen Bereich sowie die Bedeutung der aufschiebenden Wirkung im Sozialhilferecht.
Im einem zweiten Teil hat Fabian Albisser, Sozialinspektorat Gemeinde Emmen über seine Tätigkeit als Sozialinspektor berichtet. Er informierte, dass Missbrauchsfälle vor allem beim Wohn-, Arbeits- oder beim Vermögensverhältnis vorzufinden sind. Anhand von Praxisfällen ist es ihm gelungen Mitarbeitende des Gemeinwesens auf ihre Abklärungspflichten hinzuweisen und neue Denkanstösse zu geben. Zudem wies Fabian Albisser darauf hin, dass der Sozialinspektor strikte Regeln befolgt. Beispielsweise erfolgt keine Ermittlung ohne Verdacht und nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Kursteilnehmenden konnten eine wirkungsvolle Weiterbildung erleben. An dieser Stelle wird beiden Referenten nochmals herzlich für ihre interessanten Ausführungen anlässlich der Veranstaltung gedankt.
Jasmin Schwarz
Vorstandsmitglied GSV LU